Der sichere Weg zum ICC
Zur Beantragung des IC benötigt der Aussteller VIA DONAU zuvor den Befähigungsausweis einer lizensierten Prüfungsorganisation.
Solch geignetete Befähigungsausweise bieten wir als Prüfungsorganisation WSVO an.
- Achten Sie darauf, dass die von Ihnen gewählte Ausbildungsstätte tatsächlich die Prüfungen (Theorie und Praxis) nach den Bestimmungen der JachtVO organisiert.
- Etliche Ausbildungsstätten und Prüfungsorganisationen bieten auch Zertifikate an, die NICHT zum Erwerb des amtlichen IC geeignet sind! Diese werden z.B in Kroatien rechtlich nicht anerkannt.
- Lassen Sie Sich nicht blenden, wenn Ihnen vorgegaukelt wird, dass die Fähigkeit eine Yacht zu führen an ein bis zwei Wochenenden und ein bis zwei Tagen an Bord vermittelt werden kann.
- Mit privatrechtlichen Zertifikaten dürfen Sie in Kroatien als Skipper keine Charter-Yacht führen ("Tablica").
- Weiters begeben Sie sich in Gefahr, dass nach einem Schaden die Versicherung bei Gericht wegen "Grober Fahrlässigkeit" einen Regress-Anspruch geltend macht.
Bedenken Sie bitte: dies kann für Sie als Skipper und Ihre Familie Existenz-bedrohend sein! Vor allem bei Personen-Schäden!
Bestehen Sie darauf, dass das Angebot Ihrer Ausbildungsstätte und in Folge Prüfungsorganisation zu einem International Certificate (ausgestellt von der VIA DONAU) führt!