FAQ
Bitte reichen Sie folgende Nachweise ausnahmslos bis spätestens 4 Wochen vor der Praxis-Prüfung bei ihrer Seefahrtsschule ein:
- Seemännische Erfahrung gemäß §24 JachtVO
- Nachweis der körperlichen und geistigen Eignung (österr. KFZ-Führerschein oder Bestätigung der amtsärztlichen Untersuchung).
- Nachweis zum Farbunterscheidungsvermögen (österr. KFZ-Führerschein erst-ausgestellt vor November 1997 oder Bestätigung des Augenarztes.
Der Nachweis der seemännischen Erfahrung wird vor der Zulassung zur Ihrer Praxisprüfung von Sachverständigen auf Plausibilität überprüft.
Dies wird vom BMK gefordert.
Falls Sie Ihren Erfahrungsnachweis zu spät einreichen,können wir eine rechtzeitige Zulassung zur Praxis-Prüfung nicht versprechen.
Sorgen Sie in Ihrem Interesse bitte um eine frühzeitige Übermittlung Ihrer Unterlagen, damit eine reibungsfreie Abwicklung der Praxis-Prüfung stattfinden kann.
Zum Nachweis der seemännischen Erfahrung geeignet sind:
als Nachweise für den BFA-Fahrtbereich 2:
- Fahrt-Aufzeichnungen (Logbücher, Logbuch-Kopien), die vom Schiffsführer unterzeichnet sind. Hier muß auch die Crew in den Fahrt-Aufzeichnungen gelistet sein.
- Meilenbestätigungen gemäß Seemeilenbestätigung JachtVO
als Nachweise für den BFA-Fahrtbereich 3 und BFA-Fartbereich 4:
- für Tätigkeit als Crew wie bei Fahrtbereich 2.
- für den Nachweis der Skipper-Tätigkeit sind Fahrt-Aufzeichnungen (Logbücher, Logbuch-Kopien), erforderlich.
⚠ Alle Aufzeichnungen und Meilenbestätigungen sind Dokumente und müssen von Skipper und Antragsteller unterschrieben sein.
Beachten Sie bitte, dass Fake-Bestätigungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können und nachträglich zum Entzug des Befähigungsausweises führen.
☛ Hinweis: Alle Aufzeichnungen werden vor der Zulassung zur Praxis-Prüfung von Sachverständigen auf Plausibilität überprüft. Dies im Auftrag des BMK (JachtVO)
Für Nachtfahrten und Nachtansteuerungen gilt nach §2 JachtVO folgende Definition:
- „Nachtfahrt“: die Fahrt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden.
- „Nachtansteuerung“: eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird
Beispiel:
Sie laufen am 27.7.2021 aus Mali Losinj um 20:00 zur Nachfahrt aus.
An diesem Tag ist in diesem Revier Sonnenuntergang um ca. 20:33.
(Dies lässt sich im Internet für jedes Datum und jeden Ort nachlesen.)
Danach werden an diesem Abend folgende Ansteuerungen gefahren:
Susak | 21:05 | ungültig, weniger als 2 Stunden nach Sonnenuntergang |
Unije | 22:10 | ungültig, weniger als 2 Stunden nach Sonnenuntergang |
Osor | 00:05 | gültig |
Martinscica | 01:10 | gültig |
In diesem Beispiel kann für die Zulassung zur Praxisprüfung angerechnet werden:
- eine Nachtfahrt (länger als 3h nach Sonnenuntergang)
- zwei Nachtansteuerungen (2h später als Sonnenuntergang)
☛ Empfehlung:
Machen Sie den Skipper Ihres Trainingstörns auf dies aufmerksam und weisen Sie ihn auf ☛ §2 JachtVO hin.
⚠ Alle Aufzeichnungen und Meilenbestätigungen sind Dokumente und müssen von Skipper und Antragsteller unterschrieben sein.
Beachten Sie bitte, dass Fake-Bestätigungen strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können und nachträglich zum Entzug des Befähigungsausweises führen.
☛ Hinweis: Alle Aufzeichnungen werden vor der Zulassung zur Praxis-Prüfung von Sachverständigen auf Plausibilität überprüft. Dies im Auftrag des BMK (JachtVO)
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