Fahrtbereiche
In der Seeschifffahrts-Verordnung – SeeSchFVO und in der JachtVO sind vier Fahrtbereiche in der Seefahrt definiert:
Fahrtbereich 1"Watt- oder Tagesfahrt" |
Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flußmündungen oder Watten |
3 Seemeilen, gemessen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von Inseln |
Fahrtbereich 2"Küstenfahrt" |
Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste |
20 Seemeilen, gemessen von der Küste |
Fahrtbereich 3"Küstennahe Fahrt" |
Fahrt in küstennahen Gewässern |
200 Seemeilen, gemessen von der Küste |
Fahrtbereich 4"Weltweite Fahrt" |
Fahrt, die über den Bereich der küstennahen Fahrt hinausgeht | keine Einschränkung |