Fahrtbereiche

In der Seeschifffahrts-Verordnung – SeeSchFVO und in der JachtVO sind vier Fahrtbereiche in der Seefahrt definiert:

 

Fahrtbereich 1

"Watt- oder Tagesfahrt"

Fahrt in Küstennähe und auf geschützten Gewässern, wie Golfen, Buchten, Lagunen, Flußmündungen oder Watten

3 Seemeilen,

gemessen von der Küste, das ist vom Festland bzw. von Inseln

Fahrtbereich 2

"Küstenfahrt"

Fahrt zwischen nahegelegenen Häfen entlang der Küste

20 Seemeilen,

gemessen von der Küste

Fahrtbereich 3

"Küstennahe Fahrt"

Fahrt in küstennahen Gewässern

200 Seemeilen,

gemessen von der Küste

Fahrtbereich 4

"Weltweite Fahrt"

Fahrt, die über den Bereich der küstennahen Fahrt hinausgeht keine Einschränkung