Rechtliche Grundlagen

einen Auszug der Rechtsquellen die für österreichische Yacht-Skipper und Yachten auf See generell zu beachten sind haben wir hier in Folge (samt Links zu den Gesetzestexten) zusammengestellt.
Alle unten genannten Regelwerke sind für österreichische Sportboot-Skipper jedenfalls verpflichtend!
Diese Liste ist nicht erschöpfend! Auch örtliche Regeln sind zu beachten!

An die Skipper-Anwärter

Bedenken Sie bei Ihrem Wunsch als Skipper die Verantwortung für Crew und Schiff zu tragen, dass eine Mißachtung dieser Regeln nicht nur zivilrechtrechtliche Folgen sondern auch schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen (vor allem bei Personenschäden) für Sie als Schiffsführer nach sich ziehen kann.

Die Statistik zeigt auch bei Zivil-Verfahren, dass Versicherungen zunehmend auf das Privat-Vermögen des Charter-Skippers im Regress zuzugreifen versuchen (mittes Klage bei Gericht), mit dem Vorwurf "grober Fahrlässigkeit". Dies kann die finanzielle Existenz bedrohen.

Diesem können Sie mit professioneller Ausbildung, Erfahrung und amtlich und international anerkannter Prüfung vorbeugen.
Einen großen Teil zu Ihrer Sicherheit können die WSVO-Seefahrtschulen mit ihrer langjährigen Praxis beitragen.

 

Österreichische Gesetze und Verordnungen
  • JachtVO
    Verordnung einer Prüfungsordnung für private Befähigungsausweise, auf deren
    Grundlage Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten ausgestellt werden.
    Weiters sind hier auch die Zulassungsbestimmungen für Jachten unter Österreichischer Flagge geregelt.
  • PyroTG
    Pyrotechnikgesetz: regelt u.a. Besitz, Verwendung, Überlassung, Inverkehrbringen und Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze.
    Somit auch die pyrotechnischen Signalmittel (Seenot-Leuchtraketen, Handfackeln etc.)
  • Seeschiffahrts-Erfüllungsgesetz
    Regelt insbesondere die Durchführung des SOLAS-Übereinkommens, des MARPOL Übereinkommens, des COLREG-Übereinkommens und weiterer Übereinkommen.
  • Seeschifffahrtsgesetz
    Regelt insbesondere die Flaggenführung, die Zulassung zur Seeschifffahrt, Seeraub und andere Taten, die mit gerichtlicher Strafe bedroht sind, sowie Verwaltungsübertretungen.
Kroatien
  • Anerkennung gemäß "Tablica"
    Regelt die Akzeptanz/Gültigkeit von Boots-Führerscheinen in kroatischen Gewässern auf Jachten unter kroatischer Flagge.
    Wobei anzumerken ist, dass jedes Charterschiff mit Basis in Kroatien die kroatische Flagge trägt bzw. führen muss.

Internationale Übereinkommen