Rechtliche Grundlagen
einen Auszug der Rechtsquellen die für österreichische Yacht-Skipper und Yachten auf See generell zu beachten sind haben wir hier in Folge (samt Links zu den Gesetzestexten) zusammengestellt.
Alle unten genannten Regelwerke sind für österreichische Sportboot-Skipper jedenfalls verpflichtend!
Diese Liste ist nicht erschöpfend! Auch örtliche Regeln sind zu beachten!
An die Skipper-Anwärter
Bedenken Sie bei Ihrem Wunsch als Skipper die Verantwortung für Crew und Schiff zu tragen, dass eine Mißachtung dieser Regeln nicht nur zivilrechtrechtliche Folgen sondern auch schwerwiegende strafrechtliche Konsequenzen (vor allem bei Personenschäden) für Sie als Schiffsführer nach sich ziehen kann.
Die Statistik zeigt auch bei Zivil-Verfahren, dass Versicherungen zunehmend auf das Privat-Vermögen des Charter-Skippers im Regress zuzugreifen versuchen (mittes Klage bei Gericht), mit dem Vorwurf "grober Fahrlässigkeit". Dies kann die finanzielle Existenz bedrohen.
Diesem können Sie mit professioneller Ausbildung, Erfahrung und amtlich und international anerkannter Prüfung vorbeugen.
Einen großen Teil zu Ihrer Sicherheit können die WSVO-Seefahrtschulen mit ihrer langjährigen Praxis beitragen.
Österreichische Gesetze und Verordnungen
- JachtVO
Verordnung einer Prüfungsordnung für private Befähigungsausweise, auf deren
Grundlage Internationale Zertifikate für die Führung von Jachten ausgestellt werden.
Weiters sind hier auch die Zulassungsbestimmungen für Jachten unter Österreichischer Flagge geregelt. - PyroTG
Pyrotechnikgesetz: regelt u.a. Besitz, Verwendung, Überlassung, Inverkehrbringen und Bereitstellung pyrotechnischer Gegenstände und Sätze.
Somit auch die pyrotechnischen Signalmittel (Seenot-Leuchtraketen, Handfackeln etc.) - Seeschiffahrts-Erfüllungsgesetz
Regelt insbesondere die Durchführung des SOLAS-Übereinkommens, des MARPOL Übereinkommens, des COLREG-Übereinkommens und weiterer Übereinkommen. - Seeschifffahrtsgesetz
Regelt insbesondere die Flaggenführung, die Zulassung zur Seeschifffahrt, Seeraub und andere Taten, die mit gerichtlicher Strafe bedroht sind, sowie Verwaltungsübertretungen.
Kroatien
- Anerkennung gemäß "Tablica"
Regelt die Akzeptanz/Gültigkeit von Boots-Führerscheinen in kroatischen Gewässern auf Jachten unter kroatischer Flagge.
Wobei anzumerken ist, dass jedes Charterschiff mit Basis in Kroatien die kroatische Flagge trägt bzw. führen muss.
Internationale Übereinkommen
- Übereinkommen über die Hohe See
Regelt die Freiheit der Hohen See, den freien Zugang zum Meer für Binnenstaaten, das Recht von Küsten- und Binnenstaaten Schiffe, unterer ihrer Flagge fahren zu lassen, Maßnahmen gegen Seeräuberei. - Erklärung über die Anerkennung des Flaggenrechtes der Staaten ohne Meeresküste
Regelt die Anerkennung des Flaggenrechts der Staaten ohne Meeresküste, sofern die Schiffe an einem einzigen bestimmten Orte des Staatsgebietes eingetragen sind. - Internationales Übereinkommen von 1974 zum Schutz des menschlichen Lebens auf
See und Protokoll von 1978 (SOLAS 1974)
Regelt Grundsätze und Vorschriften um das menschliche Leben auf See zu schützen, Vorschriften für die Konstruktion von Schiffen, Ausrüstung, besondere Sicherheitsvorschiften für bestimmte Schiffstypen und Transportgüter. - Übereinkommen von 1972 über die internationalen Regeln zur Verhütung von Zusammenstößen auf See samt Anlagen (COLREG 1972)
Regelt für Fahrzeuge auf Hoher See und auf von Seeschiffen befahrbaren Gewässern das Verhalten zur Vermeidung von Zusammenstößen (insbesondere die sichere Geschwindigkeit, Manöver zur Vermeidung von Zusammenstößen). - Übereinkommen von 1973 zur Verhütung der Meeresverschmutzung durch Schiffe und Protokoll von 1978 (MARPOL 1973)
Regelt insbesondere Vorschriften zur Verringerung der Ölverschmutzung des Meeres durch Beschädigungen an Schiffen sowie Verbote und technische Maßnahmen, durch die die Verschmutzung der See im Schiffsbetrieb verhindert wird und Verringerung der von Chemikalien stammenden Schadstoffe.