Voraussetzungen

Zur Theorieprüfung können Sie jederzeit ohne Vorbedingungen antreten.
Zwischen der erfolgreich abgelegten Theorieprüfung und der darauffolgenden Praxisprüfung sind maximal 3 Jahre vorgesehen.

Hier eine kurze Übersicht über die Praxis-Erfahrung, die von Ihnen vor der Praxisprüfung nach JachtVO nachzuweisen sind:

 
Praxis für Fahrzeuge mit Motor und Segelantrieb
Praxis für Fahrzeuge mit ausschließlich Motorantrieb
FB1

50 Seemeilen
1 Nachtansteuerung *

50 Seemeilen
1 Nachtansteuerung *

FB2

500 Seemeilen

3 Nachtfahrten ** und 3 Nachtansteuerungen *

300 Seemeilen
3 Nachtfahrten ** und 3 Nachtansteuerungen *
FB3

1500 Seemeilen
davon 500sm als Schiffsführer
5 Nachtfahrten ** und 5 Nachtansteuerungen *

1000 Seemeilen
davon 250sm als Schiffsführer
5 Nachtfahrten ** und 5 Nachtansteuerungen *
FB4

3500 Seemeilen
davon 1000sm als Schiffsführer
5 Nachtfahrten ** und 5 Nachtansteuerungen *

2500 Seemeilen
davon 750sm als Schiffsführer
5 Nachtfahrten ** und 5 Nachtansteuerungen *

 

Weitere Anforderungen:
  • Vollendetes 18. Lebensjahr vor der Praxisprüfung FB2,FB3,FB4
  • Vollendetes 16. Lebensjahr vor der Praxisprüfung FB1
  • Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung vor der Praxisprüfung (Führerschein od. ärztliches Attest)
  • Nachweis Farbunterscheidungsvermögen vor der Praxisprüfung (Führerschein ausgestellt vor 01.11.1997 od. ärztliches Attest)
  • Erste Hilfe Kurs (16h) zur Beantragung BFA und IC
    (siehe: https://www.viadonau.org/sicherheit/jachtscheine/erste-hilfe-nachweis )

Details sind in der JachtVO nachzulesen.


*   Nachtansteuerung:
eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird

** Nachtfahrt:
die Fahrt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden


Die vorgelegten Nachweise werden gemäß der JachtVO von einem WSVO-Sachverständigen-Team begutachtet. Die Zeiten von Sonnenuntergang/Sonnenaufgang werden für die jeweilige Ansteuerung/Ort exakt festgestellt.