Voraussetzungen
Zur Theorieprüfung können Sie jederzeit ohne Vorbedingungen antreten.
Zwischen der erfolgreich abgelegten Theorieprüfung und der darauffolgenden Praxisprüfung sind maximal 3 Jahre vorgesehen.
Hier eine kurze Übersicht über die Praxis-Erfahrung, die von Ihnen vor der Praxisprüfung nach JachtVO nachzuweisen sind:
Praxis für Fahrzeuge mit Motor und Segelantrieb |
Praxis für Fahrzeuge mit ausschließlich Motorantrieb |
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FB1 |
50 Seemeilen |
50 Seemeilen |
FB2 |
500 Seemeilen 3 Nachtfahrten ** und 3 Nachtansteuerungen * |
300 Seemeilen 3 Nachtfahrten ** und 3 Nachtansteuerungen * |
FB3 |
1500 Seemeilen |
1000 Seemeilen davon 250sm als Schiffsführer 5 Nachtfahrten ** und 5 Nachtansteuerungen * |
FB4 |
3500 Seemeilen |
2500 Seemeilen davon 750sm als Schiffsführer 5 Nachtfahrten ** und 5 Nachtansteuerungen * |
Weitere Anforderungen:
- Vollendetes 18. Lebensjahr vor der Praxisprüfung FB2,FB3,FB4
- Vollendetes 16. Lebensjahr vor der Praxisprüfung FB1
- Nachweis der geistigen und körperlichen Eignung vor der Praxisprüfung (Führerschein od. ärztliches Attest)
- Nachweis Farbunterscheidungsvermögen vor der Praxisprüfung (Führerschein ausgestellt vor 01.11.1997 od. ärztliches Attest)
- Erste Hilfe Kurs (16h) zur Beantragung BFA und IC
(siehe: https://www.viadonau.org/sicherheit/jachtscheine/erste-hilfe-nachweis ) - Österreichische Staatsbürgerschaft oder Hauptwohnsitz in Österreich
Details sind in der JachtVO nachzulesen.
* Nachtansteuerung:
eine Fahrt oder ein Teil einer Fahrt, bei der ein Liegeplatz mehr als zwei Stunden nach Sonnenuntergang, jedoch nicht später als zwei Stunden vor Sonnenaufgang erreicht wird
** Nachtfahrt:
die Fahrt zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang mit einer Dauer von mindestens drei Stunden
Die vorgelegten Nachweise werden gemäß der JachtVO von einem WSVO-Sachverständigen-Team begutachtet. Die Zeiten von Sonnenuntergang/Sonnenaufgang werden für die jeweilige Ansteuerung/Ort exakt festgestellt.