Prüfungsfragen FB3
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Rechtskunde (ein Klick auf die Antwort zeigt richtig oder falsch)
KatNr: 9
Welche Begriffe sind im Seeschifffahrtsgesetz auszugsweise definiert?
„Jacht“: ein Fahrzeug mit einer Länge von weniger als 20ft und einer Bruttoraumzahl von weniger als 100, das für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist; |
„Jacht“: ein Sport-Fahrzeug, das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für Fahrten auf See verwendet werden kann, auch wenn es nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist; |
„Seeschiff“: ..... Als solches gilt nicht ein Ruder- und Paddelboot sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist; |
„Jacht“: ein Fahrzeug mit einer Länge von weniger als 24 m und einer Bruttoraumzahl von weniger als 300, das für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist; |
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