Prüfungsfragen FB3

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 Rechtskunde (ein Klick auf die Antwort zeigt richtig oder falsch)

KatNr: 9
Welche Begriffe sind im Seeschifffahrtsgesetz auszugsweise definiert?

„Jacht“: ein Fahrzeug mit einer Länge von weniger als 20ft und einer Bruttoraumzahl von weniger als 100, das für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist;
„Jacht“: ein Sport-Fahrzeug, das nach Größe, Bauart und Ausrüstung für Fahrten auf See verwendet werden kann, auch wenn es nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist;
„Seeschiff“: ..... Als solches gilt nicht ein Ruder- und Paddelboot sowie ein Bootstyp, der in der Regel nur für Fahrten in unmittelbarer Nähe der Küste verwendbar ist;
„Jacht“: ein Fahrzeug mit einer Länge von weniger als 24 m und einer Bruttoraumzahl von weniger als 300, das für Sport- oder Vergnügungszwecke bestimmt ist;
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