Prüfungsfragen FB3

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 Rechtskunde (ein Klick auf die Antwort zeigt richtig oder falsch)

KatNr: 372
Welche Vorschriften gelten gemäß Seeschiffahrtsgesetz für die Kennzeichnung von Seeschiffen?

Der Name des Registerhafens der jeweiligen Landeshauptstadt ist am Heck, gegebenenfalls unter dem Namen des österreichischen Seeschiffes, anzubringen.
Bei Segelfahrzeugen ist die Schiffsregister-Nummer auch im Großsegel in schwarzen Lettern/Ziffern zu führen.
Der Name des österreichischen Seeschiffes und des Registerhafens sind in mindestens acht Zentimeter hohen, jederzeit gut lesbaren lateinischen Schriftzeichen und arabischen oder römischen Ziffern anzubringen.
Der Name des Registerhafens „Wien“ ist am Heck, gegebenenfalls unter dem Namen des österreichischen Seeschiffes, anzubringen.
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