Prüfungsfragen FB3
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Rechtskunde (ein Klick auf die Antwort zeigt richtig oder falsch)
KatNr: 372
Welche Vorschriften gelten gemäß Seeschiffahrtsgesetz für die Kennzeichnung von Seeschiffen?
Der Name des Registerhafens der jeweiligen Landeshauptstadt ist am Heck, gegebenenfalls unter dem Namen des österreichischen Seeschiffes, anzubringen. |
Bei Segelfahrzeugen ist die Schiffsregister-Nummer auch im Großsegel in schwarzen Lettern/Ziffern zu führen. |
Der Name des österreichischen Seeschiffes und des Registerhafens sind in mindestens acht Zentimeter hohen, jederzeit gut lesbaren lateinischen Schriftzeichen und arabischen oder römischen Ziffern anzubringen. |
Der Name des Registerhafens „Wien“ ist am Heck, gegebenenfalls unter dem Namen des österreichischen Seeschiffes, anzubringen. |
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