Prüfungsfragen FB3
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Rechtskunde (ein Klick auf die Antwort zeigt richtig oder falsch)
KatNr: 126
Welche Mindestinhalte muß ein Logbuch/Logbuchauszug als Nachweis der seemännischen Praxis gemäß JachtVO aufweisen?
Angaben zur Person und deren Funktion an Bord des den Nachweis Erbringenden |
Zusammenfassende Angaben über die Fahrt, insbesondere den Zeitpunkt der Abfahrt und der Ankunft sowie Fahrtunterbrechungen |
Angaben über sonstige wichtige Ereignisse und Maßnahmen |
Angaben über die Crew und deren Aufgaben |
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