Prüfungsfragen FB3

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 Rechtskunde (ein Klick auf die Antwort zeigt richtig oder falsch)

KatNr: 126
Welche Mindestinhalte muß ein Logbuch/Logbuchauszug als Nachweis der seemännischen Praxis gemäß JachtVO aufweisen?

Angaben zur Person und deren Funktion an Bord des den Nachweis Erbringenden
Zusammenfassende Angaben über die Fahrt, insbesondere den Zeitpunkt der Abfahrt und der Ankunft sowie Fahrtunterbrechungen
Angaben über sonstige wichtige Ereignisse und Maßnahmen
Angaben über die Crew und deren Aufgaben
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